Ausgangslage und Leitgedanken

Bereits zum Schuljahr 2011/ 2012 startete die Overbergschule als erste Schule in Ahlen ihre Arbeit mit integrativen Lerngruppen im Rahmen inklusiver Schulentwicklung. Das Konzept wird fortlaufend ergänzt und evaluiert.

Schülerschaft

In jeder Jahrgangsstufe gibt es Förderschüler mit verschiedenen Unterstützungsschwerpunkten(Lernen, Sprachliche Qualifikation, Emotionale und Soziale Entwicklung sowie Geistige Entwicklung), die überwiegend in einer inklusiven Klasse mit zwei Lehrkräften (Regelschul- und Förderschullehrer) unterrichtet werden. Die Schüler werden gemäß ihres festgelegten Förderschwerpunkts gefördert und entsprechend der Lehrpläne und Richtlinien unterrichtet.

Schulische Rahmenbedingungen

1. Personelle Rahmenbedingungen

An der Overbergschule arbeiten mehrere Förderschullehrer mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Fachrichtungen und verschiedenen Stundendeputaten, die schwerpunktmäßig jeweils einer, maximal zwei Jahrgangsstufen zugeordnet werden. Je nach Personallage wird angestrebt, einen Regelschullehrer und einen Förderschullehrer gleichberechtigt mit der Klassenleitung zu beauftragen, sodass ein Klassenlehrerprinzip gegeben ist. In der Regel wird die Klasse bis zur Jahrgangsstufe 10 durch einen Klassenlehrer begleitet, wovon dies entweder durch Regelschuloder Förderschullehrer erfolgen kann. So kann eine enge, persönliche Beziehung zwischen Lehrern und Schülern aufgebaut und gestärkt werden. Dies bietet den Förderschülern eine Konstante in ihrem häufig unruhigen und von vielen Wechseln innerhalb von Familie und Schule geprägten Leben. Sie erleben eine Bezugsperson, Verlässlichkeit und Einschätzbarkeit. Für die Förderschullehrer ist es somit möglich, diese Schüler sowohl bzgl. ihres Verhaltens als auch ihrer Leistungsfähigkeit gut einschätzen zu können und ihnen individuelle Förderung zuteilwerden zu lassen (individuelle Lernziele und Unterrichtsinhalte, Zuordnung zu Förder-, Grund- oder Erweiterungskurs). Dies erfolgt in professioneller Distanz. Die Arbeit der Regel- und Förderschullehrer wird bezogen auf einzelne Schüler durch Integrationshelfer unterstützt.

2. Räumliche und sächliche Rahmenbedingungen

Die Overbergschule verfügt über sechs Differenzierungsräume für die Sonderpädagogik mit unterschiedlicher Größe und Ausstattung, jeweils drei an jedem Standort. Jedes Jahr beschließt die sonderpädagogische Fachkonferenz die Anschaffung von Lernmaterialien, die den jeweiligen Lernbedürfnissen der Förderschüler entsprechen und ihnen einen Lernzuwachs ermöglichen.

3. Pädagogische Rahmenbedingungen

3.1 Unterrichtsgestaltung und Differenzierung

Die Unterrichtsinhalte der zieldifferent unterrichteten Förderschüler orientieren sich an deren individuellen Förderzielen, sie arbeiten in der Differenzierung nach Möglichkeit am selben Thema wie die Regelschüler. Binnendifferenzierter Unterricht erfolgt wann immer möglich, Außendifferenzierung erfolgt nur wenn nötig. Da auch Sprechen und Versprachlichung wichtige Bestandteile des Lernens sind, erschwert zu viel Binnendifferenzierung das Lernen, denn so kann die Vermittlung neuer Inhalte nicht über mündliche Erklärungen erfolgen, sondern erfordert selbstgesteuertes, entdeckendes Lernen, das bei LE und GG Schülern nur schwer möglich ist. Hier macht die Nutzung von Differenzierungsräumen Sinn. Von der äußeren Differenzierung können auch Regelschüler profitieren, da ihnen auch oft die Möglichkeit, dort mitzuarbeiten, angeboten wird. Gemeinsamkeit kann beispielsweise erreicht werden durch: Individualisierung kann beispielweise erreicht werden durch: Gemeinsame Inhalte Differenzierung der Zeit Gemeinsame Methoden Differenzierung des Umfangs Gemeinsame Nutzung der Medien Differenzierung des Niveaus Gemeinsame Lernorte Differenzierung der Hilfe Gemeinsame Orte der Begegnung Differenzierung der Ziele Gemeinsame Lernzeit Differenzierung der Methoden Gemeinsame Pausenzeiten Differenzierung der Lerngruppe Gemeinsame Lehrkräfte Differenzierung der Klassenarbeiten und Zeugnisse Gemeinsame Erlebnisse mit emotionalen und sozialen Schwerpunkten Gemeinsame Teilnahme an Veranstaltungen des Schullebens (vgl.: www.learn-line.nrw.de: Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler)

3.2 Förderpläne

Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in Abstimmung mit dem Klassenlehrer individuelle Förderpläne erstellt, die zweimal jährlich evaluiert und fortgeschrieben werden. Der sonderpädagogische Förderbedarf wird jährlich im Rahmen der Zeugniskonferenz überprüft und ggf. eine Aufhebung empfohlen. Die Overbergschule hat verschiedene Förderplanformulare für die einzelnen Unterstützungsschwerpunkte entwickelt (siehe Anlage).

3.3 Leistungsbeurteilungen, Zeugnisse und Abschlüsse

Grundlage für die Bewertung und Benotung von Leistungen bei zielgleichem Unterricht sind die Richtlinien und Rahmenpläne der Regelschule. Auf den Zeugnisformularen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird zusätzlich zu den Noten der jeweilige Unterstützungsschwerpunkt vermerkt. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Unterstützungsschwerpunkts zieldifferenziert unterrichtet werden, erhalten ein Zeugnis in Berichtsform mit Aussagen über ihre Entwicklung im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten sowie über Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den einzelnen Unterrichtsfächern. An der Overbergschule können die Abschlüsse erreicht werden, die in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Ausbildungsordnung gemäß §52 SchulG- AO-SF) festgeschrieben sind.

Ausblick

Die Overbergschule erfüllt viele Bedingungen, die für das Gelingen von Inklusion unabdingbar sind. Die Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in dem allgemeinen Schulbetrieb ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Inklusionsgedankens. Der vorliegende Konzeptentwurf für die Overbergschule berücksichtigt viele Aspekte und grundlegende Notwendigkeiten, ist aber nicht abgeschlossen

Baustein: Inklusion